Wahlprozedere; Gemeinsame Wiederwahlen 2001 und 2007

Bis zum 1. Juli 1996 waren die sechsjährigen Amtsdauern der Pfarrerinnen und Pfarrer individuell festgelegt. Sie begannen mit dem Amtsantritt.  Da die Kirchgemeinderäte sehr oft keinen Überblick über die Amtsdauern ihrer Pfarrpersonen hatten, erfolgte die Kontrolle bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, welche die Wiederwahlen einzeln angemahnte.

Im Rahmen der Änderung des Kirchengesetzes wurden die Amtsdauern synchronisiert. Von da wurde eine Pfarrerin und ein Pfarrer bis Ablauf der generellen Amtsdauer gewählt und erst bei der Wiederwahl auf eine Amtsdauer von sechs Jahren.

In der Folge fanden per 1.1.2002 und 1.1.2008 gemeinsame Wiederwahlen statt.

Hansruedi Spichiger